Wir trauern und erinnern an Sanjib Kumar Shrestha

[Ableismus, Antifeminismus, Rassismus & rechte Gewalt]

18.12.1995: Rassistische und rechte Gewalt im Kreis Warendorf (Nordrhein-Westfalen)

Am 18.12.1995 wurde Sanjib „Shiva“ Kumar Shrestha von dem Neonazi Till-Hauke Heldt mit zwei Komplizen ermordet. 2001 wird Shivas Leiche in einem Baggersee bei Ganderkesee entdeckt.

Opferberatung Rheinland schreibt: „Was genau am 18.12.1995 geschah, ist nur schwierig zu rekonstruieren. Zum Tatgeschehen existieren nur Aussagen der Tatbeteiligten.

Dieser Post enthält Tatbeschreibungen, die für Menschen, die selbst oder deren Nahestehende ähnliche Erfahrungen erleiden mussten, retraumatisierend sein können.

Gleichzeitig halten wir es für wichtig, dass Menschen, die durch das Beschriebene nicht getriggert werden, sich mit dem Ausmaß rechter Gewalt konfrontieren und auseinandersetzen.“

Quelle: https://www.instagram.com/p/C0_mDXWOohR/?img_index=2

Amadeu Antonio Stiftung schreibt: „Nach Angaben in H.s psychologischem Gutachten habe seine Mutter ihn im Stich gelassen und verraten, seinen Vater hasste er. Er selbst sah sich als „Alphatier“. So wurde er auch zum „Leitwolf“ einer rechtsextremen Gruppierung in Halle (Westfalen) und nahm an verschiedenen Treffen der Nationalen Front teil. Nachweislich war er vorübergehend auch Teil einer rechtsextremen Gruppierung in Bielefeld. H. sprach von unterschiedlichen „Menschenrassen“, die sich nicht vermischen sollten, und sagte aus, sich zeitweise für die Behinderung seiner Schwester geschämt zu haben.

1996 ermordete H. gemeinsam mit Tim S. den Versicherungsvertreter Reinhard W., um die Lebensversicherung zu kassieren, die das Opfer auf H.s Namen abgeschlossen hatte. Ein weiteres Verbrechen verdeutlicht die Ausprägung seines menschenverachtenden Weltbildes: 2001 wurde er für den Mord an dem Asylbewerber Sanjib Kumar S. verurteilt. Dieser war eine romantische Beziehung mit Martina, der damaligen Freundin H.s, eingegangen. H. quälte und tötete ihn gemeinsam mit seinem Freund Tim S. und einem weiteren Komplizen am 18. Dezember 1995 (Schmitz 2004: 76 ff.). Hier gilt es, zwischen dem tatauslösenden und dem tateskalierenden Motiv zu unterscheiden: Tatauslösend kann in diesem Fall die Eifersucht auf Sanjib Kumar S. gewesen sein, als tateskalierend scheint ein rassistisches Motiv naheliegend.“

Quelle: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2022/11/alles_einzelfaelle.pdf